Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017

1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle mit CargoNavi GmbH & Co. KG Geschlossene Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen, den Umschlag sowie die Lagerung von Sendungsgut, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften u.a. des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB),

1.2
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die CargoNavi nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für unverbindlich, auch wenn diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1
Der Leistungsumfang des Auftrags bestimmt sich aus den vom Auftraggeber elektronisch übermittelten Daten und Informationen, vorbehaltlich einer Überprüfung durch CargoNavi GmbH & Co. KG,

2.2
CargoNavi übernimmt die Durchführung von Transportdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden zu festen Kosten. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt Cargonavi regelmäßig Drittunternehmen („Dienstleister“), die den Transport für CargoNavi regelmäßig im Sammelgutverkehr ausführen.

3. Serviceumfang Transport

3.1
CargoNavi organisiert die nationale Güterbeförderung von Paketen und anderem Sendungsgut im Sammelgutverkehr. Auf Verlangen des Auftraggebers erteilt CargoNavi eine Empfangsbescheinigung. In der Empfangsbescheinigung bestätigt CargoNavi nur die Übernahme der Anzahl und Art der Packstücke, nicht jedoch deren Inhalt, Wert, Gewicht oder Maße.

3.2
Nach elektronischer Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt die früheste Abholung des Sendungsgutes beim Absender einen (1) Werktag nach Auftragseingang bei CargoNavi. Sofern die Abholung oder Zustellung des Sendungsgutes nicht erfolgen kann, weil der Absender oder Empfänger nicht angetroffen wird, hat der Auftraggeber die Kosten für die Leerfahrt (vergebliche Anfahrt und Zustellung) zu tragen.

3.3
Die Ablieferung von Paketen erfolgt im Regelfall innerhalb von 24/48 Stunden, von sonstigem Sammelgut innerhalb von 1-3 Werktagen nach deren Abholung beim Absender mit befreiender Wirkung an jede bei dem ordnungsgemäßen Empfänger in dessen Gewahrsamsbereich (Geschäft/Haushalt, etc.) angetroffene empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Eine weitergehende Überprüfung der Empfangsberechtigung durch CargoNavi ist nicht erforderlich.

3.4
Lieferfristen geltend nicht als vereinbart. Angegebene Regellaufzeiten sind unverbindlich und gelten nicht als fixe Zustelltermine.

3.5
Ausschließlich bei Sammelgut kann der Auftraggeber gegen Aufpreis eine Terminankündigung zur Ablieferung von Sammelgut beim Empfänger beauftragen.

3.7
Der Auftraggeber kann Pakete und Sendungen per Nachnahme versenden. Hierfür fallen die in der Preisliste unter vorstehendem genanntem Gebühren an.

3.8
CargoNavi lässt sich als Abliefernachweis vom Empfänger eine Empfangsbescheinigung über die im Auftrag oder in den Begleitpapieren genannten Packstücke auf einem Handscanner oder Dokument unterzeichnen. Auch digitale Unterschriften dienen als Abliefernachweis. Weigert sich der Empfänger die Empfangsbestätigung zu erteilen, so hat CargoNavi Weisung einzuholen, bei Nichterteilung einer Weisung oder sofern diese nicht eingeholt werden kann, ist CargoNavi berechtigt, die Sendung zurück zu führen.

3.9
CargoNavi ist, sofern das Sendungsgut auf Ladehilfsmitteln (Palette, Gitterbox etc.) übergeben wird, nicht verpflichtet, diese gegen Leerpaletten, Gitterboxen etc. beim Empfänger zu tauschen. Eine Rückführungsverpflichtung besteht seitens CargoNavi nicht, es sei denn eine solche wurde gesondert vereinbart.

3.10
CargoNavi führt die Leistungen von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen aus. An Samstagen und Sonntagen werden keine Leistungen erbracht.

4. Zollamtliche Abwicklung

4.4
Werden Steuern, Gebühren, Abgabe oder Lagerkosten von behördlicher Seite erhoben oder wird CargoNavi zur Zahlung solcher Kosten im Namen des Versenders, Empfängers oder Dritter aufgefordert, und ist CargoNavi nicht in der Lage, diesen Betrag auf erste Aufforderung von der betreffenden Person zu kassieren, hat der Versender den Betrag auf Verlangen von CargoNavi zu zahlen, es sei denn, dass die finanziellen Aufwendungen nicht erforderlich waren und auch nicht auf einem Verschulden des Versenders beruhen. Dies gilt auch, falls der Empfänger oder, bei Rechnungsstellung an Dritte, dieser Dritte fällige Beträge nicht bezahlt.

5. Verpackung

5.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Sendungsgut an CargoNavi versandfertig zur Verfügung zu stellen. Hierbei übernimmt der Auftraggeber die ausschließliche Verantwortung für die transport- und lagergerechte Verpackung des Sendungsgutes. Der Auftraggeber hat das Sendungsgut auf beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln (PALETTEN) zu verpacken.

5.2
Hinweise auf der Verpackung, die eine besondere Behandlung des Gutes erforderlich machen, sind für CargoNavi nicht verpflichtend und entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zu einer transportsicheren und für die Lagerung geeigneten Verpackung.

5.3
CargoNavi ist nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. CargoNavi kann jedoch die Annahme einer Sendung ablehnen, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist.

5.4
CargoNavi ist von deren Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse (z.B. §§ 426, 427 HGB, Art. 17 CMR).

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung an den ordnungsgemäßen Empfänger zu adressieren und mit sämtlichen Beförderungspapieren zu versehen. Alte Kennzeichnungen, Adressen und Paketaufkleber sind vom Auftraggeber vor Aufgabe der Sendung zur Beförderung zu entfernen.

6.2
Unterlässt der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer 7.1, ist CargoNavi berechtigt, die Sendung einzulagern, sicherzustellen und zurück zu befördern. CargoNavi ist berechtigt, den anfallenden Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

6.4
Auf Anforderung von CargoNavi ist der Auftraggeber verpflichtet an CargoNavi Weisung zu erteilen, sollte eine Sendung nicht zugestellt werden. Im Falle fehlender Weisung des Auftraggebers ist CargoNavi berechtigt, die anfallenden Kosten der vorrübergehenden Lagerung an den Auftraggeber abzurechen.

6.5
Sowohl die Be- als auch Entladung durch den Fahrer erfolgt immer ebenerdig frei Bordsteinkante, es sei denn abweichendes wurde gesondert mit CargoNavi vereinbart.

7. Beförderungsausschlüsse; Ausschlüsse von der Lagerung

7.1
Von der Beförderung und Lagerung durch CargoNavi sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen: - Sendungen, die einen Wert von EUR 15.000,00 übersteigen - Geld, Wertpapiere, geldwerte Dokumente (Schecks, Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher), Kreditkarten, Prepaid- und Telefonkarten) - Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Standuhren, echte Perlen, Edelsteine, Pelze, Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Medikamente - lebende Tiere, menschliche und tierische sterbliche Überreste, Organe und Leichenteile, Urnen - Waffen i.S.d. deutschen Waffengesetzes, Munition sowie Waffen oder Waffenbestandteile, die gegen gesetzliche Bestimmungen des Abgangs- oder Empfangslandes verstoßen - Gefahrgut, Abfälle i.S.d. KrWG sowie jede Art von Sendungen, die Öl, Benzin, Schmierstoffe enthalten, Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung, Explosive Gegenstände - sämtliche Waren die noch Flüssigkeiten enthalten (z.B. Motoren, Getriebe, Maschinen etc.). Auch Restflüssigkeiten aus den zu versendenden Waren müssen rückstandslos abgelassen werden. - jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes, Embargo-Listen sowie gegen die Antiterrorverordnung EGVO 2580/2001 und 881/2002 verstoßen - jedwedes Gut, was selbst oder dessen Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt. - Temperaturfühlige Güter wie Musikinstrumente (Klavier), Pflanzen, Obst, verderbliche Güter

7.2 CargoNavi ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CargoNavi über den Inhalt der Sendung zu informieren, sofern diese Güter enthält, die unter einen Beförderungsausschluss der Ziffer 8.1. fallen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitteilung an CargoNavi über den Sendungsinhalt, geht CargoNavi davon aus, dass keine Güter nach Maßgabe der Ziffer 8.1. zur Beförderung und Lagerung übergeben worden sind. CargoNavi ist nicht zur Prüfung von Sendungen auf das Vorliegen von Beförderungsausschlüssen gemäß vorstehender Ziffer verpflichtet. CargoNavi ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt.

7.3 CargoNavi ist berechtigt die Annahme der Sendung, deren Weiterbeförderung sowie Einlagerung zu verweigern, sofern CargoNavi positive Kenntnis oder berechtigte Zweifel hat, dass die Sendung Güter enthält, die unter Ziffer 8.1 fallen. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung und/oder Lagerung durch CargoNavi stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung und/oder Lagerung von Gütern nach Ziffer 8.1. dar.

7.4 Der Auftraggeber ist für alle Schäden, die durch die Beförderung von Gütern der vorstehenden Ziffer 8.1 entstehen, gegenüber CargoNavi oder Dritten verantwortlich. Der Auftraggeber trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1 entstandenen Kosten sowie Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die CargoNavi ergreifen muss, um den vertragswidrigen Zustand sowie daraus resultierende Gefahren abzuwenden und zu beseitigen. Hierunter fallen sämtliche Kosten für Sicherstellung, Lagerung, Rücktransport, Entsorgung sowie sonstige Zusatzkosten, Zölle und Steuern etc. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

8.1 Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Cargo Navi GmbH & Co. KG, 90449 Nürnberg Fax: 0049 (0) 91130090170 Tel: 0049 (0) 091130090170 E-Mail: support (a) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

8.2 Muster-Widerrufsformular
Sofern der Vertrag widerrufen werden soll, hat der Auftraggeber nachstehendes Formular auszufüllen und an CargoNavi zurück zu senden: An Cargo Navi GmbH & Co. KG, 90449 Nürnberg Fax: 0049 (0) 91130090170 Tel: 0049 (0) 091130090170 E-Mail: support (a) „- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Beförderungsleistung von folgenden Sendungen (*)- Beauftragt am (*)/erhalten am (*)- Name des/der Verbraucher(s)- Anschrift des/der Verbraucher(s)- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)- Datum“

9. Vergütung

9.1
Die Vergütung wird auf der Basis des tatsächlichen Gesamtbruttogewichtes oder des Volumengewichtes der Sendung berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Der Frachtpreis ist bei Auftragseingang sofort fällig

9.2
Die Zahlung des Frachtpreises kann mittels PayPal, Vorkasse oder Sofortüberweisung erfolgen. Der Auftraggeber haftet im Falle seines Verschuldens für etwaige Zusatzkosten, die bei der Verwendung von Kreditkarten, PayPal oder Rücklastschriften entstehen.

10. Haftung

Die Haftung von CargoNavi, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen für alle Schäden, die dem Auftraggeber aus oder im Zusammenhang mit den von CargoNavi erbrachten Leistungen entstehen, richtet sich, soweit nachfolgend nichts abweichend vereinbart ist und zwingende gesetzliche Bestimmungen diesem nicht entgegenstehen, dem Haftungsgrund und der Haftungshöhe nach gemäß den deutschen gesetzlichen Bestimmungen.

10.1
Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren gegangen oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist.

10.2
CargoNavi haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, dass der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte.

10.3
Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. • Lieferfristen verlängern sich durch vom Absender, Empfänger oder Dritten vorgegebenen Schutzmaßnahmen entsprechend. • Wir sind von der Haftung nach § 426 HGB befreit, sofern Verluste, Beschädigungen oder Lieferzeitüberschreitungen auf vom Absender, Empfänger oder Dritten (insb. Behörden) angeordnete Schutzmaßnahmen beruhen.

11. Wertdeklaration

11.1
Sofern der Wert der aufgegebenen Sendung über einem Betrag von EUR 500,00 liegt, hat der Auftraggeber CargoNavi den Wert des Gutes anzugeben.

12. Versicherung

12.1
Versicherungsschutz kann bis zu einem Warenwert je Sendung von EUR 15.000 versichert werden.

12.2
Die Wertersatzversicherung nach Ziffer 12.1. besteht ausschließlich zu Gunsten des Auftraggebers und kann nicht an Dritte abgetreten werden. Schadenanzeige Für die Reklamation eines Schadens gelten die gesetzlichen Bestimmungen (vgl. § 438 HGB; Art. 30 CMR).

13. Schlussklauseln

13.1 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist bei Kaufleuten Nüenberg, es sei denn zwingende gesetzliche Regelungen gehen dieser Regelung vor. Ist ein Auftraggeber Verbraucher, kann er bei Klagen gegen CargoNavi den Gerichtstand in Nürnberg oder den gesetzlich bestimmten Gerichtsstand wählen.

13.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

13.4 Datenschutz
CargoNavi ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten über den Auftraggeber, auch wenn diese von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zweckgebunden zu verarbeiten, zu verändern und zu speichern und durch von CargoNavi beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): CargoNavi nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil.